FORWARD-DARLEHEN
Wann ist ein Forward-Darlehen das richtige für Sie?

  • Die Zinsbindung Ihres Immobilienkredites endet spätestens in 5 Jahren
  • Sie rechnen mit steigenden Zinsen in den nächsten Jahren und damit auch mit einer monatlichen Mehrbelastung
  • Sie möchten sich vor einer eventuellen späteren Mehrbelastung schützen, die durch weiter steigende Zinsen am Kapitalmarkt entstehen könnte
  • Bei Ihnen sind bis zum Zinsanpassungstermin private oder berufliche Veränderungen absehbar, die eine Darlehensgewährung unter Umständen erschweren können (z.B. eine geplante Selbständigkeit, ein Jobwechsel oder eine Elternzeit)





BEISPIEL
Zinsbindungsende in drei Jahren. Darlehensstand zu diesem Termin 200.000 EUR

Ein Zinsanstieg von 2% p.a. führt bei gleichbleibender Tilgung in diesem Fall zu einer monatlichen Mehrbelastung in Höhe von 333,33 EUR.


Zur Orientierung:
Der Zinsanstieg für eine 10 - jährige Zinsbindung im Jahr 2022 betrug ca. 3,00%! Dieser Zinsanstieg ist vielleicht nicht repräsentativ für die letzten Jahrzehnte, zeigt aber die Dynamik, die in einer solchen Entwicklung stecken kann.






FORWARD-DARLEHEN
Wie funktioniert ein Forward-Darlehen?

Mit einem Forward-Darlehen sichert sich ein Immobilienbesitzer gegen erwartete aber auch unerwartete steigende Finanzierungszinsen ab. Gegen einen entsprechenden Zinsaufschlag zum aktuellen Marktzins, übernimmt die Bank das Risiko steigender Darlehenszinsen. Der Zinsaufschlag, den die Bank nimmt, richtet sich nach der Laufzeit bis zum Ablösetermin der bestehenden Finanzierung und nach der Risikoeinschätzung der Bank.


Es wird also ein rechtsgültiger neuer Darlehensvertrag bereits heute für ein zukünftiges Datum abgeschlossen. Zu diesem vereinbarten Termin werden dann noch laufende Verbindlichkeiten ganz oder teilweise abgelöst - je nach Vereinbarung. Der Vertrag und die darin vereinbarten Zinsen sind auch dann bindend, wenn zum Ablösezeitpunkt der allgemeine Marktzins niedriger ist als der, welcher vereinbart wurde.


Voraussetzung zur Aufnahme eines Forward Darlehens:
Sie sind Immobilienbesitzer und es gibt aktuell einen oder mehrere Immobilienkredite die zum Zinsbindungsende noch nicht (vollständig) zurückbezahlt sind.





FRAGEN UND ANTWORTEN
zum Forward-Darlehen

Wie lange im Voraus, kann ich ein Forward-Darlehen abschließen?

Die meisten Banken ermöglichen Forward-Darlehen mit einer Vorlaufzeit von 3 Jahren. Einige wenige bieten auch bereits 5 Jahre im Voraus ein Forward-Darlehen an. 

Kann ich im Rahmen der Forward-Vereinbarung die Höhe meiner Tilgung anpassen?
Ja, diese kann unabhängig vom bisherigen Vertrag festgelegt werden.

Kann ich zusätzliches Kapital finanzieren? Zum Beispiel für eine Modernisierung oder ein Auto?
Auch das ist grundsätzlich möglich, muss aber im Einzelfall geprüft werden.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wenn die Anschlussfinanzierung über eine andere als die bisherige Bank stattfinden soll, entstehen Kosten für die Löschung, Neueintragung oder Abtretung der bisherigen Grundschuld. Ob eine Löschung und Neueintragung nötig wird oder eine Abtretung möglich ist, hängt von den Regularien der künftigen Bank ab. Danach richten sich dann auch die Kosten.

Kann ich auch ohne Immobilie ein Forward-Darlehen aufnehmen?
Da das Darlehen ausschließlich der Ablösung eines bestehenden Immobiliendarlehens dient, muss auch eine Immobilie vorhanden sein.

Was ist, wenn zum Ablösetermin die Zinsen niedriger sind als bei meinem Forward-Darlehen?

Mit dem Forward-Darlehen gehen Sie einen rechts­kräftigen Darlehensvertrag ein. Es gilt dann immer der vereinbarte Zinssatz, der eben auch höher ausfallen kann, als der dann gültige Marktzins.

Kann ich auch ein Forward-Darlehen nutzen, um z.B. in 2 Jahren ein Haus zu kaufen?
Nein, das geht nicht. Es können nur bereits be­stehende Darlehen damit abgelöst werden.

Gibt es Alternativen?
Je nach verbleibender Laufzeit bis zum Ablösetermin des Darlehens gibt es die Möglichkeit, sich mit einem Bausparvertrag vor steigenden Zinsen zu schützen. Der Bausparvertrag sichert dem Inhaber bereits bei Abschluss den Darlehenszins fest zu.






 
 
 
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